Musik-Streaming im Jahr 2020

Das Jahr 2020 befindet sich mitten im Endspurt. Auch wenn 2020 mit Corona Einschnitte in unseren Alltag bereit hielt, wie wir es noch vor wenigen Monaten nicht für möglich gehalten haben, ist dennoch auch etwas positives anzumerken:

Streamingdienste.

Der Segen „Spotify“

Ja genau ihr lest richtig. Spotify, Apple Music, Amazon Unlimited, Napster und wie sie alle heißen. 

Für mich als unbekannten Künstler, ohne Label und Vertrieb im Rücken war der Gedanke von Menschen in Australien bis Zypern gehört zu werden ehr abwegig. Wie sollte denn eine CD von mir den Weg in einen CD-Player am anderen Ende der Welt finden?

Aber durch den bereits in den letzen Jahren eingesetzten Boom der Streamingdienste und gerade die Entwicklung im Jahr 2020 macht genau dies nun Möglich.

Mit Spotify und Co. verdiene ich (leider) kein großes Geld, aber wenn ich regelmäßig in meine Künstler-Statistiken schaue, und sehe, dass beispielsweise die aktuelle Single „Arcade“ inzwischen knapp 65.000 mal (Stand 21.11.2020) gestreamt wurde und dies in einer Vielzahl von Ländern, dann ist das weit mehr als ich mir noch vor wenigen Jahren erträumt habe.

Dank Spotify und Co. geht meine Musik von München in die ganze Welt, ohne Vertriebsnetz, ohne hohe Produktionskosten und mit einer noch nie dagewesenen (potenziellen) Reichweite.

Nun gilt es diese Reichweite auszubauen – mit dir, für dich.

Und der Hörer?

Auch für die Hörer von Musik war es wohl noch nie so einfach all seine Lieblingsmusik in guter Soundqualität überallhin mitnehmen zu können. Die Preise der Premium-Abos sind ja (verglichen mit beispielsweise TV-Abos) ehr moderat. 

Und wann hatte man die Möglichkeit Musik wirklich einfach zu entdecken? Youtube hatte im Jahr 2005 den Grundstein dieser „(R)Evolution“ gelegt, als plötzlich Musik(-Videos) gab wann immer man als Hörer es wollte.

Die Soundqualität wär aber – wenn wir mal ehrlich sind – ehr mies. Auch die MP3 Player waren ehr umständlich – verglichen mit den heutigen Smartphone-Apps.

Ich bin persönlich auch in der Rolle des Hörer unglaublich happy und immer auf der Suche nach neuer noch unbekannter Musik auf Spotify – und ich hoffe das machen noch mehr so.

Der Fluch „Spotify“

Keine Medaille ohne eine zweite Seite. Zum einen ist das „Payout“ für den Künstler sehr gering, gerade beim Klassenprimus Spotify. Es dürfte inzwischen kein Geheimnis mehr sein, dass Streams eines nicht Premium-Accounts keine Vergütung für den Künstler bringen, Premium-Streams ab einer bestimmten Laufzeit des Tracks ca. 0,003 Cent „wert“ sind.

Da man als Künstler seine Musik weder direkt bei Spotify „hochladen“ kann, noch direkt mit Spotify abrechnen kann, verdient an diesem fürstlichen Betrag auch noch ein Dritter – der Distributor – mit.

Ein anderer Aspekt ist die „Bubble“. Spotify will natürlich dem Hörer ein möglichst gutes Hörerlebnis beschaffen und analysiert daher das Hörverhalten seiner Nutzer. Für die Künstler ist als das „Weiter-skippen“ sehr schmerzhaft. Werden Tracks geskippt, erkennt der Algorithmus diese für „nicht hörenswert“ und es folgt offensichtlich ein verdrängen.

Gleiches gilt für Tracks die einem gewissen Schema „F“ nicht folgen. So ist inzwischen bei Vocal-Tracks „spotify-optimiert“ der Chorus bereits nach 30 Sekunden Laufzeit zu hören.

Bei meinen Tracks ist nach 30 Sekunden das Intro meist noch nicht abgeschlossen.

Nicht vergessen dürfen wir natürlich auch die Plattenläden die massiv unter dem Streamingangebot leiden – hier muss ich mich auch an die eigene Nase fassen und gestehen, dass ich den Optimal Record Store auch schon lange nicht mehr besucht hab.

In diesem Sinne wird es interessant sein, die Entwicklung weiter zu beobachten und solange freu ich mich über jeden Stream und jedes Follow meiner Spotify-Künstler Page

Es ist beschlossen…

Am Dienstag, den 26. März 2019 hat das Europa Parlament die Richtlinie zur Modernisierung des Urheberrechts inklusive der hoch umstrittenen Artikel 11 und 13 verabschiedet1. In der letztendlich beschlossenen Kodifizierung sind die wortgleichen Artikel 11, 12, 13 in die Artikel 15, 16, 17 verschoben worden. Da sich aber in der allgemeinen Diskussion „Artikel 13“ bereits etabliert hat, will ich im folgenden auch die alte Artikel-Nummerierung beibehalten.

Da eine Richtlinie, anders als eine Verordnung (wie beispielsweise die DS-GVO), nicht direkt gilt, hat der deutsche Gesetzgeber nun zwei Jahre Zeit die europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

F is for Future

F is for Future bringt seit langem wieder die Jugend auf die Straße. Am 23.03.2019 – einem Samstag – waren aber auch rund 40.000 Menschen in München2auf der Straße um unter anderem den „ominösen“ Artikel 13 zu stoppen.

Doch um was geht es hier eigentlich?

Artikel 13 stoppen

Das Urheberrecht ist insgesamt eine sehr dynamische Rechtsmaterie und erfährt regelmäßig – quasi jährlich – Änderungen, soweit nichts Weltbewegendes.

Warum werden aber nun so viele Menschen mobil und gehen aus ihrer Komfortzone raus – am schönen Wetter alleine kann es nicht liegen.

Die derzeitigen Proteste richten sich gegen die geplante Novelle des Urheberrechts, insbesondere gegen Artikel 13 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

Grundsätzlich hat ein User Lizenzgebühren zu zahlen, wenn er urheberrechtliche geschütztes Material verwendet. Das ist nichts Neues und eigentlich nur fair!

Das „Problem“ liegt in Art. 13 Absatz 4 der Richtlinie. Aus dem Gedanken der „Gefährderhaftung“ heraus soll nun auch der Betreiber von kommerziellen Plattformen für die Urheberrechtsverletzungen von seinen Usern haften, wenn keine ausreichenden Bemühungen unternommen wurden diese Verletzungen zu verhindern.

Auch das ist letztlich nichts Neues, wenn wir beispielsweise an SilkRoad denken. Die Betreiber dieser „Darknet“ Website, über die Drogen, Waffen und sehr viel mehr verbotene Dinge „gehandelt“ wurden, wurde eben auch rechtlich belangt, obwohl sie nicht selber, sondern die Nutzer die verbotenen Dinge gehandelt haben und SilkRoad letztlich „nur“ der technische Marktplatz war. Das Rechtsempfinden der Bevölkerung sieht in der Bestrafung der Betreiber kein Problem – zumindest sind keine 40.000 Menschen in München deswegen auf die Straße gegangen. Zugegeben, die Nutzerzahlen von Youtube sind auch „etwas“ höher als die Nutzerzahlen der SilkRoad.

Wie will sich Youtube und Co schützen?

Zunächst muss klargestellt werden, dass von der Änderung bzw. der Haftung nur „kommerzielle“ Anbieter von Online-Plattformen betroffen sind, dies ist in Artikel 23der Richtlinie geregelt.

Um eine Haftung zu vermeiden „drohte“ Youtube und anderen Plattformen nun mit der Einführung von „Upload-Filtern“ um den Upload von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern und sich so einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf ihrer Plattform zu entziehen.

Dieser Schritt ist technisch und wirtschaftlich logisch und soweit auch nicht verwerflich.

Abmahnung und Filter – die heutige Praxis

Wenn heute eine Urheberrechtsverletzung bei Youtube angemahnt wird, muss Youtube bereits heute sicherstellen, dass das urheberrechtliche geschützte Werk zum einen von der Plattform verschwindet, zum anderen aber auch nicht wieder hochgeladen werden kann. Hierzu setzen entsprechende Plattformen bereits heute Filter ein, die auf eine „Blacklist“ zurückgreifen und so sicherstellen, dass ein Upload nicht erfolgen kann.

Was ist Zensur?

Als Zensur4versteht man ganz allgemein die Informationskontrolle, sei es durch staatliche oder private Stellen.

Es sollen also Informationen gezielt unterdrückt und zurückgehalten werden. Wir kennen Zensur aus verschiedenen Diktaturen, wie dem NS-Unrechtsregime, der Nord-Koreanischen Diktatur oder auch in China, aber auch in „westlichen“ Ländern ist wieder vermehrt Zensur in verschiedenen Formen zu beobachten.

Zensur befürchtet

Böse Zungen könnten behaupten, dass die Demonstranten die Interessen der Global-Player wie Youtube und Co vertreten – oder von diesen instrumentalisiert werden. Aber das ist meines Erachtens etwas zu kurz gedacht.

Natürlich profitieren Youtube und Co massiv von den Demonstrationen und einer etwaigen Verhinderung des Artikel 13, aber letztlich profitiert hiervon auch das „freie“ Internet.

Denn ein automatischer Upload-Filter der nach intransparenten Algorithmen die Verbreitung von Daten verhindert kann sehr schnell als Zensur-Mittel verwendet werden.

Die Frage ist also viel mehr ob wir den Betreibern soweit vertrauen können, dass sie das technisch mögliche unterlassen und die Filter rein zur Verhinderungs von Urheberrechtsverletzungen einsetzen.

Meine persönliche Meinung ist hier ganz klar, dass wir das nicht können.

Upload-FAILer

Zu hoffen bleibt, dass die Upload-Filter auf Grund ihrer Fehlerraten nicht eingeführt werden. Denn sofern technisch nicht einwandfrei sichergestellt ist, dass die Filter fehlerfrei funktionieren sind sie eigentlich nicht einzuführen.

Allerdings ist es auch zu kurz gedacht, sich auf die Fehlerhaftigkeit zu verlassen, denn letztlich werden solche technischen Probleme früher oder später gelöst werden.

Die Zukunft des Internets?

Werden die über kurz oder lang kommenden Upload-Filter das Internet wie wir es noch kennen verändern? Ja auf jeden Fall! Und um das Internet als nahezu unbegrenzten Wissensspeicher und Ort der freien Meinungsäußerung zu bewahren, ist es richtig und wichtig für unsere Grundrechte zu demonstrieren.

Sollte das Internet eine solche Einschränkung erfahren, wird es wohl nicht nur in Sachen Klimaschutz zu einem Generationenkonflikt kommen…

Disclaimer:

Dieser Blog-Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll lediglich der Meinungsäußerung und Information dienen.

Rechtliche Fragen sollten immer von einem (Fach-)Anwalt im Einzelfall geklärt werden.

Photocredits: Markus Spiske on Unsplash

1https://www.tagesschau.de/wirtschaft/urheberrecht-eu-parlament-103.html(abgerufen am 26.03.2019 – 20: 23 Uhr)

2https://www.sueddeutsche.de/digital/upload-filter-urheberrecht-demo-berlin-1.4380487(abgerufen am 23.03.2019 – 21:15 Uhr)

3http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/priorities/copyright/20190226IPR28811/reform-des-eu-urheberrechts-ep-rechtsausschuss-billigt-einigung-mit-rat(abgerufen am 24.02.2019 – 13:58)

4https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_(Informationskontrolle) (abgerufen am 24.02.1019 – 13:42 Uhr)

Tonalität – Warum Musik so klingt wie sie klingt (2/4)

Im ersten Teil dieser vierteiligen Reihe habe ich mich mit der grundlegenden Frage nach der heutigen Bedeutung von Tonarten befasst.

Camelot Wheel vs. Quintenzirkel

Der klassische Quintenzirkel

Dokumentiert gibt es den Quintenzirkel bereits seit dem 17. Jahrhundert. Er baut auf den als harmonisch empfundenen Tonverhältnissen auf und beschreibt die 24 gebräuchlichen (modernen) Tonarten in der westlichen Musik in Form von 12 Dur- und 12 Moll Tonarten. Die Anordnung im Quintenzirkel erfolgt typischerweise in einer Vorzeichen aufsteigenden Reihenfolge, wobei jeweils Dur- und Moll Tonarten gegenübergestellt werden, wodurch sich ein innerer (moll) und ein äußerer (Dur) Kreis ergibt.

Das Nähe- oder Distanzverhältnis zwischen zwei Tonarten im Quintenzirkel beschriebt wie gut sie miteinander harmonieren. Liegen zwei Tonarten dicht zusammen klingen sie harmonisch. Liegen die Tonarten jedoch weiter auseinander, wird der gemeinsame Klang als disharmonisch und unangenehm empfunden.

Camelot Wheel – der moderne Quintenzirkel

Auch in der modernen Musik ist der Quintenzirkel angekommen, hat jedoch ein neues Gesicht gewonnen in Form des Camelot Wheels.

Das Camelot Wheel ist nichts anderes als der klassische Quintenzirkel. Es werden die gleichen 24 Tonarten in den gleichen Bezug zueinander gesetzt. Anders ist jedoch, dass das Camelot Wheel die Tonarten nicht mehr mit „Klarnamen“ (wie beispielsweise C-Dur) ausweist, sondern in einen Farb-Buchstaben-Ziffern Code verschleiert.

Dies hat zur Folge, dass das klassische Verständnis von Tonarten durch „Keys“ ersetzt wird. Es kann also gut sein, dass wir demnächst nicht mehr in H-Dur komponieren, sondern in 1B (türkis).

Die Aufteilung des Camelot Wheels folgt dabei ganz einfach dem Ziffernblatt einer analogen Uhr, so dass sich 12 und 6 gegenüberstehen.

Camelot Wheel in der DJ Software

Die Farben und Keys sind inzwischen in allen gängigen DJ Softwares eingebettet. Beispielsweise Sertato DJ pro analysiert Tracks automatisch und weißt jedem Takt einen eigenen Farbbereich zu, basierend auf der in dem jeweiligen Takt gefundenen Tonart. Dies führt bei wilden Tonartwechseln zu teilweise sehr bunten Tracks.

Gleichzeitig analysiert Serato die Gesamttonart eines jeden Tracks und schreibt so neben dem Geschwindigkeitstag in BPM auch die Tonart, dem Camelot Wheel folgend, als „Key“-Tag.

Harmonic Mixing

In Zeiten von Laptop Party DJs deren meist genutzte Funktion die „Sync“ Taste ist, um die Tempi zweier Tracks automatisch anzupassen, bedarf es neuer Wege um sich als DJ von der breiten Masse abzusetzen.

Gleichzeitig war es schon immer das Ziel eines jeden DJs sein Set möglichst harmonisch und sich steigernd aufzubauen. Beide Aspekte kann das harmonic Mixing mit dem Camelot Wheel bedienen. Bleibt man in benachbarten „Keys“, so werden die Übergänge harmonisch klingen und das Set wird so eine harmonische Grundstimmung nicht verlieren. Will man nun „Spannung“ oder „Energie“ innerhalb des Sets aufbauen, so ist eine gute Wahl die „Keys“ langsam zu erhöhen.

Natürlich ist das eine sehr theoretische Aussage, die nur einen Grundgedanken beschreibt, der gelungene Mix ist hierdurch aber noch lange nicht garantiert.

Tonartwechsel

Natürlich können Tonartwechsel auch innerhalb eines Musikstücks dazu genutzt werden die Stimmung zu verändern oder eben einen Spannungsbogen aufzubauen.

Im Ersten Teil dieser Reihe habe ich die #-Dur Tonarten beschrieben – nachzulesen -hier-.

Die b-Dur Tonarten folgen nun hier:

F-Dur (1 b):

Mit nur einem b stellt F-Dur die Pastoraltonart dar, da viele Holzblasinstrumente das F als Grundton haben. F-Dur klingt höflich, friedlich aber auch temperamentvoll. Auf Grund der „Nähe“ von F-Dur zu Holzblasinstrumenten hat F-Dur auch eine ländliche Note. Nahezu jeder klassische Komponist bediente sich dieser Tonart, Bach, Beethoven, Brahms und nur ein paar „Bs“ zu nennen.

Klangbeispiel:

Bach – Kleines Präludium in F-Dur (BWV 566)

 

B-Dur (2 b):

Mit 2 b bildet B-Dur die Grundtonart vieler Blechbläser und klingt freudig, gewaltig oder großartig. Da wundert es auch nicht, dass viele Nationalhymnen in B-Dur geschrieben sind, Blasmusik und Spielmannszüge in B-Dur gestimmt werden aber auch in der modernen Popmusik von The Rolling Stones über Robbie Williams bis Rihanna Songs in B-Dur im Portfolio haben.

Klangbeispiel:

Haydn – Sinfonie 102

 

Es-Dur (3 b):

Häufig werden die 3b als die „Dreifaltigkeit“ gesehen und Es-Dur in einen tragisch göttlichen Zusammenhang gestellt, andere sehen eine ehr rohe oder grausame Stimmung in Es-Dur. Es-Dur ist die Subdominante der B-Dur und somit auch für viele Blechbläser eine angenehm zu spielende Tonart. Bach brannte diese Tonart auf die Dreifaltigkeit, während Schumann in der „Rheinischen Symphonie“ den feierlichen Charakter der Es-Dur Tonart herausarbeitete.

Klangbeispiel:

Bach – Präludium und Fuge in Es-Dur (BWV 522)

 

As-Dur (4 b):

As-Dur klingt weich und warm, oftmals wird diese Tonart auch als „verklärt“ oder „verträumt“ beschrieben. Gleichzeitig wird As-Dur auch als dunkle Tonart beschrieben die für Tod und Verwesung steht. Eine weite Verbreitung findet As-Dur in den Klavierstücken der Romantik.

Klangbeispiel:

Chopin – Polonaise Op. 43

 

Des-Dur (5 b):

Des-Dur klingt meist erhaben, wenig scherzhaft, oftmals exzentrisch aber auch warm und weich. Kein Wunder also, dass viele Stücke der Romantik sich der Des-Dur als bevorzugten Tonart bedienten.

Klangbeispiel:

Chopin – Preludium in Des-Dur (Op. 28 Nr. 15)

 

Ges-Dur (6 b):

Ges-Dur findet die weiteste Verbreitung in der Klaviermusik. Kompositionen für Orchester meiden diese vorzeichenreiche Tonart meist. Ges-Dur ist klanglich mit der Fis-Dur Tonart identisch und klingt eben so zart und weich.

Klangbeispiel:

Franz Schubert – Impromptu in Ges-Dur op. 90/3

 

Ces-Dur (7 b):

Die Ces-Dur Tonart, die harmonisch auch in H-Dur umgedeutet werden kann, wird auf Grund der vielen Vorzeichen als Tonart nur selten verwendet. Ces-Dur klingt ebenfalls oft roh und hart. Die Beschreibung zu H-Dur findest du im ersten Teil dieser Beitragsreihe -hier-.

Ces-Dur ist die Grundstimmung der in Spielmannszügen verbreiteten „Trommelpfeifen“.

Klangbeispiel:

Max Reger -Zweistimmiger Kanon Nr. 62 in Ces-Dur

 

Tonalität – Warum Musik so klingt wie sie klingt (Teil 1/4)

Wir empfinden bestimmte Tonfolgen als harmonisch oder unharmonisch, gleichzeitig haben Tonfolgen oft eine bestimmte Stimmung, doch warum ist das so? Und hat das in Zeiten von „Handy-Produzenten“ überhaupt noch eine Bedeutung?

Willkommen in der Welt der Tonarten

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Moll- und Dur-Tonarten. Dabei gilt die Faustregel, dass eine Moll-Tonart eher traurig und dunkel klingt und Dur-Tonarten fröhlich und klar klingen, doch ganz so pauschal kann man das nicht sagen, denn letztlich ist auch die Wahrnehmung immer subjektiv.

Tonarten haben auch heute (noch) ihre Daseinsberechtigung

Ob bewusst oder unbewusst, bewegen wir uns immer noch meistens in zumindest verwandten Tonarten innerhalb eines Musikstücks. Wahrscheinlich ist die Anzahl der Produzenten, die sich bewusst für eine Tonart entscheiden und ein Stück in dieser Tonart komponiert – vor allem in der modernen Musik – verschwindend gering. Dennoch finden sich in fast jedem Musikstück Tonfolgen, die sich Tonarten zuordnen lassen.

Sehr verbreitet ist bei DJs inzwischen das sogenannte „Harmonic Mixing“, das genau auf der Tonart-Gleichheit bzw. -Ähnlichkeit aufbaut. Die gängigen DJ-Software-Produkte wie Serato oder Traktor analysieren Tracks automatisch und weisen ihnen Tonarten-Tags zu. Gleichzeitig sind die oft zu sehenden Farben nicht einfach bedeutungslose Farbmischungen, sondern folgen dem Farbcode des Camelot – Wheels (moderner Quintenzirkel) – hierzu jedoch an anderer Stelle mehr. 

Wird sich auch das menschliche Gehör verändern?

Mit Sicherheit werden wir in einigen Jahrzehnten andere Tonfolgen als harmonisch empfinden. Vielleicht werden neue Tonarten entstehen und die jetzigen teilweise aufgelöst werden. Denn ähnlich wie das visuelle Empfinden von Verhältnissen im Wandel ist – weg vom Goldenen Schnitt, hin zu 16:9 – wird auch das, was wir hören, unser Harmonieempfinden beeinflussen.

Solange wir aber noch die klassischen Tonfolgen als harmonisch empfinden, werden wir auch weiter mit den bekannten Tonarten und Harmonielehren Musik beschreiben können. Die Bedeutung der klassischen Tonarten wird also auch in der heutigen Zeit von „Handy-Produzenten“ weiterhin von Bedeutung bleiben.

Hier eine kurze Übersicht über die Stimmungen der #-Dur Tonarten:

C-Dur:

Keine Vorzeichen, die Reine, die Unschuldige – die Naive.

Für manche Musiktheoretiker auch der Inbegriff der musikalischen Rückständigkeit, aber von wegen. Zwar mag C-Dur ohne Vorzeichen auskommen, aber dennoch verwendeten Bach, Beethoven und Mozart diese Tonart gerne und gaben ihr teils sogar einen kriegerischen, groben Charakter.

Klangbeispiel: Mozart – Piano Sonata in C- Dur (K. 545)

G-Dur (1 #):

G-Dur ist eine freudige Tonart, oft wird sie mit Idylle, schönen Landschaften und dem süßen Leben assoziiert. Auch Themen wie Liebe, Leidenschaft und Freude werden oft mit dieser Tonart verbunden. Chopin, Bach und Beethoven haben sich auch dieser Tonart gern bedient.

Klangbeispiel: Chopin – Ballade No. 1 in G-Dur (Op.23) 

D-Dur (2#):

D-Dur – die festlichste Tonart. Beliebt ist sie im Barock und der irischen Folklore. Barocktrompeten sind „in D gestimmt“, aber Streichern ist diese Tonart auch gut gelegen. Neben dem festlichen Charakter kann in D-Dur aber auch gerade durch Blechbläser eine sehr kriegerische Stimmung ausgedrückt werden. Bekannt sind hier vor allem Werke von Bach und Pachelbel.

Klangbeispiel: Pachelbel – Kanon in D-Dur (aka DAS Hochzeitlied!) 

A-Dur (3#):

A-Dur ist eine festliche, freudig ländliche Tonart. Gerade bei Gitarristen ist diese Tonart beliebt, da die Grundkadenz einfach die drei tiefsten Saiten der Gitarre sind. Mozart hat beispielsweise einige Sonaten in A-Dur komponiert.

Klangbeispiel: Mozart – Piano Sonate Nr. 11 in A-Dur (K.331) 

E-Dur (4#):

E-Dur wird als laut und lärmend beschrieben und drückt so kraftvolle und starke Gefühle wie Zufriedenheit und Glück aus. Nicht wenig überrascht, dass Chopin wie auch Schubert sich dieser Tonart bedienten.

Klangbeispiel: Schubert – Sinfonie Nr. 7 in E-Dur 

H-Dur (5#):

H-Dur bildet die Dominante Tonart zur E-Dur Tonart. H-Dur klingt oft roh und hart. Wagner wie Brahms in seinen frühen Werken nutzten diese Tonart, auch in der Kammermusik findet H-Dur Tonart seinen Einzug.

Klangbeispiel: Brahms – Klaviertrio Nr. 1 

Fis-Dur (6#):

H-Dur bildet die Subdominante zur Fis-Dur Tonart. Oft wird sie als zart und lieblich beschrieben. Fis-Dur findet jedoch nur selten Verwendung, und beschreibt dann meist Wasser oder fließende Szenen, wie beispielsweise bei Bartholdy oder Liszt.

Klangbeispiel: Liszt – Klavierstück in Fis-Dur S. 193 

Cis – Dur (7#):

Fis-Dur bildet die subdominante Tonart zur Cis-Dur, mit sieben Kreuzzeichen (cis-dis-eis-fis-gis-ais-his) ist diese Tonart verschwindend gering verbreitet. Oft haben Stücke, auch wenn sie eigentlich in Cis-Dur notiert werden sollten, eine Notation in Des-Dur (5 b). Die beiden Tonarten sind zwar nicht in der Tonfarbe, dafür aber in der Enharmonik identisch.

Bekannt sind vor allem Bachs Präludium aus dem wohltemperierten Klavier.

Klangbeispiel: Bach – Präludium III in Cis-Dur 

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Everywhere is Sound

Fluch oder Segen? Heutzutage ist es quasi an jedem Ort möglich, mit einfachen Mitteln Musik zu produzieren. Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit von Musik gerade in den letzten Jahren dank Streaming- und Downloadanbietern wie Spotify oder Napster explosionsartig gestiegen – und das fast kostenlos.

Musik jederzeit kostenlos downloaden und hören

Mit Softwarelösungen wie Logic Pro X oder Steinbergs Cubase steckt nun in jedem mittelgut ausgerüsteten Laptop ein Homestudio. Nachdem die Musik auch nur noch selten auf den dicken Boxen im Wohnzimmer vom Konsumenten angehört wird, ist es inzwischen auch wichtiger, dass der Sound auf den Apple AirPods satt ist. Das Arrangement muss also nicht mehr durch Finessen im Extremfrequenzbereich der HiFi Anlagen überzeugen.

Der Komponist – heute bezeichnet er sich dann meist als „Produzent“, kann also wieder mit seinem Medium der Wahl von klassischem Notenpapier und Füllfederhalter oder eben dem Laptop auf der Wiese am Waldrand sitzen und die nächsten „Klassiker“ komponieren.

Vielleicht werden dann in 100 Jahren in einem Opernhaus wieder romantische Stücke von Bushido, Avicii und Co. aufgeführt und man erzählt sich Geschichten wie die Stücke „komponiert“ wurden, ganz so wie heute bei Mozart, Strauß und Co.

Back to the nature – auch in der Musik.

 

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